Erstellung eines Onlinescheidungsantrages

Wenn Sie sich (im folgenden auch nur kurz Erster Ehepartner genannt) und Ihr Ehepartner (im folgenden Zweiter Ehepartner genannt) entschlossen haben, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, können Sie auch folgenden Weg zur Erstellung eines Scheidungsantrages samt Scheidungsfolgenvereinbarung wählen.

  1. Füllen Sie als Erster Ehepartner bitte nachfolgendes Formular vollständig und gewissenhaft aus und versenden dieses per E-mail an den juristischen Autor dieser Website, Rechtsanwalt Dr.Wolfgang Maria Paumgartner. Dieser wird dann telefonischen Kontakt mit dem Ersten Ehepartner aufnehmen und den Sachverhalt mit diesem im Einzelnen besprechen. Darauf basierend wird dann von diesem ein Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung per E-mail dem Ersten Ehepartner übermittelt.
  2. Der Erste Ehepartner wird vom juristischen Autor dieser Website wiederum telefonisch kontaktiert und mit diesem der Entwurf besprochen.

  3. Der juristische Autor erstellt die Endfassung der Scheidungsfolgenvereinbarung und wird diese samt dem Entwurf eines Schriftsatzes an das Gericht zur Antragstellung auf einvernehmliche Scheiung dem Ersten Ehepartner per E-mail übermitteln.Danach wird sich der juristische Autor dieser Website wieder mit dem Ersten Ehepartner in Verbindung setzen, um abzuklären, ob weitere Änderungen notwendig sind.
  4. Sie und der Zweite Ehepartner können die vom rechtlichen Autor dieser Website freigegebene Scheidungsfolgenvereinbarung gemeinsam mit dem Scheidungsantrag unterfertigen und an das Gericht per Post absenden. Das Gericht schreibt dann einen Verhandlungstermin aus, bei dem dann die Ehe geschieden wird-Bitte beachten Sie dazu, insbesonders die Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung.

Rechtshinweise

Mit Übermittlung des Entwurfes der Scheidungsfolgenvereinbarung gem. Pkt.1.gilt der Auftrag vom juristischen Autor dieser Website als angenommen. Als Auftraggeber gilt der Erste Ehepartner. Zuvor besteht keinerlei Verpflichtung für den juristischen Autor dieser Website für ein wie immer geartetes Tätigwerden Bitte beachten Sie, dass dann, wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht zustande kommen sollte, unabhängig davon, die für die Einbringung einer Scheidungsklage aus Verschulden einzuhaltenden Fristen weiter laufen und insbesonders Scheidungsgründe verfristen können. Näheres dazu ergibt sich aus Scheidung aus Verschulden. Es wird dringend empfohlen, dass der Zweite Ehepartner diesen Umstand und die im Entwurf vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem eigenen Rechtsanwalt bespricht Bedenken Sie, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung jahrelang, manchmal sogar ein Leben lang wesentliche Auswirkungen, z.B. finanzieller Natur, auf Ihr weiteres Leben haben kann, die Sie jetzt vielleicht noch gar nicht abschätzen können. Es wird um Verständnis gebeten, dass der juristische Autor dieser Website, für die von ihm konzipierte und bei Gericht eingereichte Scheidungsfolgenvereinbarung ausnahmslos nur dann eine rechtliche Haftung übernehmen kann, wenn er die Scheidungsfolgenvereinbarung mit dem Ersten Ehepartner nach Vorliegen und vor Überreichung an das Gericht persönlich besprochen hat und er vollständig und wahrheitsgemäß über alle für die Scheidungsfolgenvereinbarung relevanten Umstände informiert wurde.

Wenn Sie Fragen zu obigen Punkten haben, rufen Sie bitte 0662/633205.

Die Kosten des juristischen Autor für seine obig angeführte Leistungen betragen pauschal € 600.- (inkl. 20% Ust) und werden Ihnen als dem Ersten Ehepartner mit Übermittlung der obig bezeichneten Unterlagen per E-mail in Rechnung gestellt.

Formular für Onlinescheidungsantrag