Wenn Sie sich (im folgenden auch nur kurz Erster Ehepartner genannt) und Ihr Ehepartner (im folgenden Zweiter Ehepartner genannt) entschlossen haben, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, können Sie auch folgenden Weg zur Erstellung eines Scheidungsantrages samt Scheidungsfolgenvereinbarung wählen.
Mit Übermittlung des Entwurfes der Scheidungsfolgenvereinbarung gem. Pkt.1.gilt der Auftrag vom juristischen Autor dieser Website als angenommen. Als Auftraggeber gilt der Erste Ehepartner. Zuvor besteht keinerlei Verpflichtung für den juristischen Autor dieser Website für ein wie immer geartetes Tätigwerden Bitte beachten Sie, dass dann, wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht zustande kommen sollte, unabhängig davon, die für die Einbringung einer Scheidungsklage aus Verschulden einzuhaltenden Fristen weiter laufen und insbesonders Scheidungsgründe verfristen können. Näheres dazu ergibt sich aus Scheidung aus Verschulden. Es wird dringend empfohlen, dass der Zweite Ehepartner diesen Umstand und die im Entwurf vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem eigenen Rechtsanwalt bespricht Bedenken Sie, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung jahrelang, manchmal sogar ein Leben lang wesentliche Auswirkungen, z.B. finanzieller Natur, auf Ihr weiteres Leben haben kann, die Sie jetzt vielleicht noch gar nicht abschätzen können. Es wird um Verständnis gebeten, dass der juristische Autor dieser Website, für die von ihm konzipierte und bei Gericht eingereichte Scheidungsfolgenvereinbarung ausnahmslos nur dann eine rechtliche Haftung übernehmen kann, wenn er die Scheidungsfolgenvereinbarung mit dem Ersten Ehepartner nach Vorliegen und vor Überreichung an das Gericht persönlich besprochen hat und er vollständig und wahrheitsgemäß über alle für die Scheidungsfolgenvereinbarung relevanten Umstände informiert wurde.
Wenn Sie Fragen zu obigen Punkten haben, rufen Sie bitte 0662/633205.
Die Kosten des juristischen Autor für seine obig angeführte Leistungen betragen pauschal € 600.- (inkl. 20% Ust) und werden Ihnen als dem Ersten Ehepartner mit Übermittlung der obig bezeichneten Unterlagen per E-mail in Rechnung gestellt.