Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung in Salzburg

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung in Salzburg Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG ist es ab dem 1. Februar 2013 Eltern mit minderjährigen Kindern nicht mehr möglich, sich ohne vorherige Elternberatung einvernehmlich scheiden zu lassen. Hintergrund dieser Regelung ist die Intention des Gesetzgebers, Eltern bestmöglich über alle Folgen, die sich aufgrund der Scheidung für ihre Kinder ergeben, aufzuklären und zu informieren. Dabei steht das Wohl der Kinder an oberster Stelle.

Die Beratung hat bei einer dafür geeigneten Person oder Einrichtung zu erfolgen und ist dem Gericht durch eine Bestätigung nachzuweisen, die Sie z. B. im Rahmen nachfolgender Elternberatung erhalten.

Anmeldung zur Elternberatung in Salzburg

Sie können sich als einzelnes Paar

oder in einer Gruppe von mehreren Paaren beraten lassen.

Dr. Doris Maria Paumgartner
Mediatorin
Lehrbeauftragte an der Universität Salzburg für Psychologie der Mediation
Mag. Nina Paumgartner
Juristin
Pfeifergasse 3
5020 Salzburg