Was bedeutet es, die Obsorge für ein Kind zu haben?

Die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber dem gemeinsamen minderjährigen (§21 ABGB) Kind werden als Obsorge bezeichnet. Diese umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes, die Verwaltung seines Vermögens, die Vertretung in allen Angelegenheiten des Kindes und die Bestimmung seines Aufenthaltsortes.

Steht nach der Scheidung die Obsorge für das Kind nur einem der Elternteile zu, so spricht man von alleiniger Obsorge, steht sie beiden Elternteilen zu, spricht man von gemeinsamer Obsorge. Wird die gemeinsame Obsorge eines Elternteiles auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt, so spricht man von teilweise gemeinsamer Obsorge.

Mediation:

Die Regelung der elterlichen Verantwortung

Die Frage der Obsorge fällt in der Mediation in den Bereich der Regelung der elterlichen Verantwortung für die Kinder. Darunter sind alle Entscheidungen der Eltern bezüglich der Lebensweise der Kinder zu verstehen: ihr Aufenthalts- und Wohnort, ihr Kontakt mit beiden Elternteilen, Schule und Ausbildung, Erziehungsfragen, Gesundheit, Religion usw.

Die Frage der elterlichen Verantwortung gehört zu den schwierigsten und tiefgreifendsten Entscheidungen in einem Scheidungsverfahren. Sie kann für die Kinder nur dann gut gelöst werden, wenn die Eltern trotz ihrer außergewöhnlichen Situation, trotz ihrer Ängste und Ressentiments imstande sind, die Bedürfnisse ihrer Kinder adäquat wahrzunehmen und sie mit ihren eigenen möglichst gut abzustimmen. Die Stärke der Mediation liegt hier insbesondere darin, dass sie genügend Raum bietet, die zentralen persönlichen Bedürfnisse, Interessen, Ängste und Anliegen jedes Kindes und jedes Elternteiles sorgfältig und intensiv herauszuarbeiten.

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