Grundsätzlich ist das gesamte eheliche Vermögen aufzuteilen, das sind alle Werte und Gegenstände, die die Ehepartner während der Ehe gebraucht oder angesammelt haben:
Nicht miteinbezogen werden:
- Dinge, die ein Ehepartner in die Ehe eingebracht hat
- Schenkungen
- Erbschaften
- Dinge, die dem persönlichen Gebrauch oder der Berufsausübung eines Ehepartners dienen
- Unternehmensbestandteile und Unternehmensanteile, sofern sie nicht bloße Wertanlagen sind
Ausnahmen davon sind:
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