Was ist bei der Vermögensaufteilung aufzuteilen? (§81 EheG)

Grundsätzlich ist das gesamte eheliche Vermögen aufzuteilen, das sind alle Werte und Gegenstände, die die Ehepartner während der Ehe gebraucht oder angesammelt haben:

Nicht miteinbezogen werden:

Ausnahmen davon sind:

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