Stichtag der Bewertung des ehelichen Vermögens bei der Aufteilung

Stichtag der Bewertung des ehelichen Vermögens bei der Aufteilung ist der Zeitpunkt der Aufteilung. Wertsteigerungen des Vermögens in der Zeit von der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft bis zur Aufteilung sind daher bei der Bewertung zu berücksichtigen, sofern sie nicht nur auf einen der geschiedenen Ehepartner zurückgehen.

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