Das Gericht kann im Verfahren zur Aufteilung des Vermögens folgendes verfügen:
- Es kann Eigentum übertragen.
- Es kann Wohnrechte oder Fruchtgenussrechte begründen.
- Es kann die Räumung der Ehewohnung durch einen Ehepartner anordnen und die Fristen dazu festsetzen.
- Es kann bei Ausgleichszahlungen Sicherungsmittel für die Zahlung festlegen, z.B. durch Einräumung eines Pfandrechtes auf eine Liegenschaft.
- u.a.m.
> Druckversion