Ausgleichszahlungen bei der Vermögensaufteilung (§94 EheG)

Lässt sich durch Zuteilung einzelner Vermögenswerte an einen Ehepartner eine gerechte Aufteilung des Vermögens nicht erzielen, hat das Gericht festzulegen, wieviel der beteilte Ehepartner dem anderen an Ausgleich zu zahlen hat. Dabei kann das Gericht die Zahlung des Ausgleichs stunden, eine Ratenzahlung aussprechen oder dem Zahlungspflichtigen die Aufnahme eines Kredites zumuten.

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