Wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung aus Verschulden gegeben sind und eine Scheidung im Einvernehmen nicht möglich ist, ist beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage einzubringen.
Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen:
Der Kläger kann die Klage am Amtstag bei Gericht selbst zu Protokoll geben oder einen Rechtsanwalt mit der Einbringung der Klage beauftragen.