Was ist zu tun?

Die Ehepartner bringen einen gemeinsamen Scheidungsantrag im sogenannten Außerstreitverfahren beim zuständigen Gericht mit folgenden Urkunden ein:

Die Ehegatten legen dem Gericht gleichzeitig mit dem gemeinsamen Scheidungsantrag eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vor (Scheidungsfolgenvereinbarung) oder schließen eine solche Vereinbarung bei Gericht.

Folgende Punkte müssen in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sein:

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