Voraussetzungen

Die eheliche Gemeinschaft muss seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sein.

Die ehelichen Verhältnisse müssen unheilbar zerrüttet sein.

Das Gericht überprüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht, wenn beide Ehegatten dem Gericht die halbjährige Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft und die unheilbare Zerrüttung bekannt geben.

Beide Ehegatten müssen mit der einvernehmlichen Scheidung einverstanden sein.

Mediation:

Immer häufiger stellen sich Paare, wenn sie sich scheiden lassen, die Frage nach dem "Wie" (lasse ich mich scheiden). Die Zeiten, in denen man riesige Vermögen den Prozess- und Anwaltskosten opferte, um eine strittige Scheidung zu gewinnen, scheinen überwunden zu sein. Dahingegen ist die Zahl der einvernehmlichen Scheidungen in den letzten Jahren stark angestiegen, nicht zuletzt auch aufgrund des Angebotes der Mediation. Mediation ist ein Konfliktlösungsmodell, bei dem mit Hilfe eines neutralen Dritten (Mediatorin) einvernehmliche Regelungen in Bezug auf Vermögen, Unterhalt, Obsorge usw. erarbeitet werden. Die Eigenverantwortung des Paares steht im Vordergrund und die Überzeugung, dass eigenverantwortlich getroffene Vereinbarungen vorteilhafter sind als die Durchsetzung vermeintlicher Rechtsansprüche.

Die Frage nach dem "Wie" erlangt auch besondere Bedeutung bei gemeinsamen Kindern, denn auch wenn die Partnerschaft beendet wird, endet nicht die Elternschaft und die damit verbundene gemeinsame Verantwortung für die Kinder.

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