Voraussetzungen

Die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten muss seit mindestens drei Jahren aufgehoben sein.

Die ehelichen Verhältnisse müssen unheilbar zerrüttet sein.

Mediation:

Verhärten sich bei einer strittigen Scheidung die Fronten so sehr, dass Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens und vor allem die psychischen Folgen unabschätzbar werden, besteht immer die Möglichkeit, aus einer Klagescheidung eine einvernehmliche Scheidung zu machen. Auch die Unterstützung durch Mediation kann sich als wesentlicher Schritt in einem streitigen Verfahren erweisen. Mediation ist ein Konfliktlösungsmodell, bei dem mit Hilfe eines neutralen Dritten (Mediatorin) einvernehmliche Regelungen in Bezug auf Vermögen, Unterhalt, Obsorge usw. erarbeitet werden. Die Eigenverantwortung des Paares steht im Vordergrund und die Überzeugung, dass eigenverantwortlich getroffene Vereinbarungen vorteilhafter sind als die Durchsetzung vermeintlicher Rechtsansprüche. Auch gemeinsame Kinder erfahren durch Medition eine erhebliche Entlastung, da sie erleben, dass ihre Eltern die Verantwortung für die zukünftige Beziehung nach der Scheidung übernehmen.

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