Was ist zu tun, wenn sich die unterhaltsrelevanten Umstände geändert haben?

Wenn sich die unterhaltsrelevanten Umstände geändert haben, so ist bei Gericht eine Eingabe auf Erhöhung oder Herabsetzung des Kindesunterhalts zu machen, worüber das Gericht zu entscheiden hat.

Dies ist der Fall,

Wird vom unterhaltspflichtigen Elternteil bei Gericht eine Eingabe auf Herabsetzung des Unterhalts gemacht, die vom Unterhaltsempfangsberechtigten nicht akzeptiert wird, kann dieser den ursprünglichen Unterhaltsbetrag exekutieren. Der Unterhaltspflichtige hat in einem solchen Fall unverzüglich bei Gericht eine sogenannte Oppositions- bzw. Impugnationsklage gegen das unterhaltsberechtigte Kind zusammen mit einem Antrag auf Aufschiebung der Exekution einzubringen. Für die Aufschiebung der Exekution ist eine vom Gericht festzusetzende Sicherheitsleistung an das Gericht zu entrichten. Zu bedenken ist, dass bereits verbrauchte Unterhaltszahlungen vom Unterhaltspflichtigen nicht rückforderbar sind.

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