Wer erhält die Obsorge für das Kind nach der Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung einigen sich die Eltern vor der Scheidung darüber, bei wem das minderjährige Kind künftig hauptsächlich lebt und wer die Obsorge für dieses übernimmt. Dabei können sie eine gemeinsame oder teilweise gemeinsame Obsorge oder eine alleinige Obsorge vereinbaren. Für den Elternteil, bei dem das Kind künftig hauptsächlich lebt, darf jedoch keine nur teilweise Obsorge vereinbart werden.

Bei einer streitigen Scheidung bleibt es grundsätzlich nach der Scheidung bei der gemeinsamen Obsorge der Eltern für das minderjährige Kind. Die Eltern können aber auch eine teilweise gemeinsame oder alleinige Obsorge vereinbaren. Sie müssen sich auch darauf einigen, bei welchem Elternteil das minderjährige Kind künftig hauptsächlich lebt. Für diesen Elternteil darf jedoch keine nur teilweise Obsorge vereinbart werden.

Ist eine Einigung bezüglich der Obsorge und des hauptsächlichen Aufenthaltsortes des Kindes zwischen den Eltern nicht möglich, versucht das Gericht in einem eigenenVerfahren zunächst eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Scheitert dies, hat das Gericht einem der Elternteile die alleinige Obsorge zu übertragen (§§177, 177a ABGB).

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