Eheliche Ersparnisse sind Wertanlagen, die während aufrechter Ehe angesammelt wurden und ihrer Art nach üblicherweise für die Verwertung (z.B. Verkauf, Vermietung) bestimmt sind. Beispiele hierfür sind:
- Liegenschaften (Grund, Haus, Wohnung, ...)
- Bargeld
- Spareinlagen
- Wertpapiere
- Kunstgegenstände (soweit sie nicht eheliches Gebrauchsvermögen sind)
- Versicherungen (Lebensversicherungen, Bausparverträge, ...)
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