Die Bedeutung des Verschuldens

Das Verschulden an der Scheidung ist bei der Aufteilung des Vermögens grundsätzlich nicht von Bedeutung, es wird aber nicht gänzlich außer Acht gelassen.

So wird dem schuldlosen Ehepartner zugestanden, dass er nach der Teilung des Vermögens den gewohnten Lebensstandard beibehalten kann. Daher kann er wählen, wie die Aufteilung des Vermögens erfolgen soll, z.B. ob er in der Ehewohnung verbleiben möchte.

Allerdings geht bei der Frage der Zuweisung der Ehewohnung das Wohl der Kinder vor. Das bedeutet, dass der schuldig geschiedene Ehepartner, bei dem die Kinder leben, eher die Zuweisung der Ehewohnung erreichen wird als der schuldlos Geschiedene. Lediglich bei einem kinderlosen Ehepaar oder wenn die Kinder nicht mehr bei den Eltern leben, kann der Wunsch des schuldlos geschiedenen Ehepartners für die Zuweisung der Ehewohnung ausschlaggebend sein.

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