Was ist zu tun?

Wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft gegeben sind und eine Scheidung im Einvernehmen nicht möglich ist, ist beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage einzubringen.

Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen:

Der Kläger kann die Klage am Amtstag bei Gericht selbst zu Protokoll geben oder einen Rechtsanwalt mit der Einbringung der Klage beauftragen.

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