Entscheidungsgrundlagen in der Mediation

Grundsätzlich können in der Mediation Vereinbarungen ganz individuell gestaltet werden. Solche, die die Kinder betreffen, bedürfen allerdings nach der Scheidungsfolgenvereinbarung vor Gericht noch zusätzlich der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Für viele Ehepartner stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage oder nach welchen Kriterien Vereinbarungen in der Mediation getroffen werden sollen. Als Entscheidungsgrundlagen kommen in Betracht:

1. In einem gerichtlichen Scheidungsverfahren ist das Recht die oberste Norm. Es ist wesentlich, dass auch in der Mediation die Ehepartner die Rechtslage kennen, um zu wissen, wie ein Gericht ihren Fall vermutlich entscheiden würde. Jedoch sollte das Recht hier nur soviel Gewicht haben, wie die Ehepartner ihm geben wollen. Es sollte ihnen auf keinen Fall die Chance nehmen, ihre eigenen Regeln zu machen und ihre Entscheidungen auf der Grundlage ihrer persönlichen Ansichten zu treffen.

2. Ein tiefes inneres Gerechtigkeits- und Fairnessempfinden der Ehepartner kann in der Mediation sehr hilfreich sein, um für beide Seiten annehmbare Vereinbarungen zu finden. Es kann die Autonomie der Ehepartner enorm stärken und dazu beitragen, gegenseitige Verletzungen zu heilen.

3. Vereinbarungen müssen praktisch umsetzbar sein. Die Realität spielt also eine große Rolle in der Entscheidungsfindung. Jeder der Ehepartner muss seine wirtschaftliche Situation (dazu gehören Vermögenswerte, Ausgaben, steuerliche Verpflichtungen usw.) genau überprüfen und kennen. Eine Realitätsprüfung verhindert, dass Vereinbarungen getroffen werden, die später nicht haltbar sind.

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