Themenkomplexe der Scheidungsmediation

Im Unterschied zu anderen Anwendungsfeldern der Mediation sind in der Scheidungsmediation die Themen, die zu verhandeln sind, großteils durch das Gesetz vorgegeben. Demnach sind die Parteien im Fall einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung über die Regelung folgender Themenkomplexe zu treffen:

Bei gemeinsamen Kindern:

Darüber hinaus können in der Scheidungsmediation jede Art von Themen verhandelt werden. Der Gesetzgeber nimmt darauf keinen Einfluss. Beispiele sind:

Recht:

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