Die abschließende Scheidungsfolgenvereinbarung und ihre rechtliche Verbindlichkeit

Die abschließenden Vereinbarungen der Mediation werden in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten. Diese wird von der Mediatorin allgemein verständlich abgefasst und enthält außer den Vereinbarungen Informationen über die am Mediationsprozess beteiligten Personen, offen gebliebene Fragen und ungelöste Probleme, den Geltungszeitraum für die Vereinbarung und das geplante weitere Vorgehen.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung dient im Fall der Scheidung der Vorlage vor Gericht und ist ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Ehepartner vor Gericht rechtsverbindlich.

Falls die Ehepartner einen formalen anwaltlichen Vertrag wünschen, muss dieser auf der Grundlage der Scheidungsfolgenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt abgeschlossen werden.

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